Brutto-Netto-Rechner 2026

Der Rechner zieht die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), die Lohnsteuer nach §32a EStG, den Solidaritätszuschlag und optional die Kirchensteuer ab. Alle Sätze für 2026 stammen aus amtlichen Primärquellen.

Netto / Monat2.336,33 €von 3.500,00 € brutto
Bruttolohn3.500,00 €
Lohnsteuer-402,42 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
Kirchensteuer-0,00 €
Nettolohn2.336,33 €

Effektive Abgabenquote 33.2 % · davon Lohnsteuer 11.5 %

✔ Daten zuletzt geprüft 2026-07-17 · Steuerjahr 2026 · 119 belegte Werte⚠️ Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Lohnabrechnungen können in Sonderfällen abweichen. Im Zweifel Fachperson fragen.

So wird gerechnet

  1. Das Bruttomonatsgehalt wird auf den Jahresarbeitslohn hochgerechnet (JA = Bruttogehalt × 12), da die Lohnsteuer nach dem Jahreseinkommensteuertarif des § 32a EStG berechnet wird.
  2. Die Vorsorgepauschale (VP nach § 39b Abs. 2 EStG) schätzt die Arbeitnehmeranteile an Renten- (RV), Kranken- (KV) und Pflegeversicherung (PV) pauschal ab und mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage; jede Komponente wird auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze begrenzt (KV/PV: 69.750 €/Jahr, RV: 101.400 €/Jahr).
  3. Der steuerliche Jahresarbeitslohn (JA_netto) ergibt sich durch Abzug von Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und VP; Steuerklasse III verdoppelt beide Pauschalbeträge, die Klassen V und VI gewähren weder ANP noch SAP.
  4. Die Lohnsteuer wird nach § 32a EStG auf JA_netto berechnet: Nullzone bis 12.348 € (Grundfreibetrag 2026), zwei progressive Zonen mit ansteigenden Grenzsteuersätzen bis 42 %, eine Proportionalzone mit 42 % bis 277.825 € und der Spitzensteuersatz von 45 % (Reichensteuer) darüber.
  5. Zum Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) gilt eine Freigrenze von 20.350 € Jahreslohnsteuer für Steuerklassen I/II/IV/V/VI (40.700 € für Steuerklasse III); oberhalb greift die Milderungszone mit 11,9 % des Unterschiedsbetrags, bevor der volle Satz einsetzt. Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern) wird auf Wunsch hinzugerechnet.
  6. Die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) werden gesondert auf gedeckelte Bruttolöhne erhoben: KV 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 1,45 %) auf bis zu 5.812,50 €; PV 1,8 % (1 Kind) bis 2,4 % (kinderlos, ab 23 Jahre) auf bis zu 5.812,50 €; RV 9,3 % und AV 1,3 % auf bis zu 8.450 €. Nettogehalt = Brutto abzüglich aller Steuern und SV-Beiträge.

FAQ

Was ist die Steuerklasse und welche gilt für mich?

Die Steuerklasse steuert die Höhe der monatlichen Lohnsteuervorauszahlungen. Klasse I gilt für Ledige ohne Kinder, Klasse II für Alleinerziehende, Klasse III für den Ehegatten mit dem höheren Einkommen (Partner wählt Klasse V), Klasse IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen und Klasse VI für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis. Die Zuteilung erfolgt durch das Finanzamt über das ELStAM-System.

Muss ich noch Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Arbeitnehmer. Er greift erst ab einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € (Freigrenze 2026, Steuerklassen I/II/IV/V/VI) bzw. 40.700 € (Steuerklasse III). Zwischen Freigrenze und vollem Zuschlag gilt die Milderungszone, in der der Zuschlag auf 11,9 % des Überschreitungsbetrags begrenzt wird.

Wie wirken sich Kinder auf meinen PV-Beitrag aus?

Eltern mit einem Kind unter 25 Jahren zahlen den Basissteuersatz von 1,8 % (in Nicht-Sachsen-Bundesländern). Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitrag um jeweils 0,25 %; bei fünf oder mehr Kindern beträgt der Arbeitnehmeranteil nur noch 0,8 %. Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 2,4 %.

Was ist die Vorsorgepauschale?

Die Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 EStG) ist eine rechnerische Hilfsgröße im amtlichen Programmablaufplan (PAP 2026), die die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers (RV, KV, PV) schätzt und die Lohnsteuerbemessungsgrundlage mindert. Sie ist nicht identisch mit den in Schritt 6 berechneten tatsächlichen SV-Beiträgen.

Was ist der Midijob und wann gilt er?

Liegt das Bruttogehalt zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich, gilt die Gleitzone (Midijob). Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers werden mit dem Gleitzonenfaktor F = 0,6619 reduziert, während der Arbeitgeber seinen vollen Anteil auf den tatsächlichen Bruttolohn entrichtet. Die Lohnsteuer berechnet sich unverändert nach dem regulären Tarif.

Amtliche Quellen

Daten zuletzt geprüft 2026-07-17 · Steuerjahr 2026 · 119 belegte Werte

Jeder Satz, jede Grenze und jede Formel stammt aus einem versionierten Datensatz amtlicher Primärquellen — keine Werte sind fest codiert. Werte ohne veröffentlichte 2026-Primärquelle sind gekennzeichnet, niemals geraten.

12 Quellen
  • Bundesministerium der Justiz (BMJ) / jurisEStG § 32a — Einkommensteuertarif (ab Veranlagungszeitraum 2026)
  • BMJEStG § 9a Satz 1 Nr. 1a — Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • BMJEStG § 10c — Sonderausgaben-Pauschbetrag (single)
  • Bundesfinanzministerium (BMF)BMF Monatsberichte 2026/02 — Kinderfreibetrag 2026 €3,414 per parent: 'Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2026 um 78 Euro auf 3.414 Euro pro Elternteil angehoben.' (increased by €78 from 2025 value of €3,336)
  • BMJEStG § 32 — BEA-Freibetrag (Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsbedarf) per parent
  • Bundesministerium der Justiz (BMJ) / jurisSolZG 1995 § 4 Abs. 1 — Solidaritätszuschlag rate: 5.5% of income tax (Bemessungsgrundlage): 'Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.' Confirmed via WebFetch 2026-07-17.
  • lohn-info.deSolZ Nullzone (Freigrenze) for single filers: €20,350 of Lohnsteuer/ESt annually; employee.md fragment vs. selfemployed.md fragment (which incorrectly states €40,700 for single — that figure is the splitting limit). §3 SolZG. See synthesisNotes CONFLICT-1.
  • lohnsteuer-kompakt.deSolZ Nullzone for jointly assessed (Zusammenveranlagung / StKl III equivalent): €40,700 = 2 × single Freigrenze
  • Kirchensteuer wirkt (church/state aggregator)Kirchensteuer Bayern (BY): 8% of income tax
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: €5,812.50/month (Bundeskabinett Beschluss)
  • vdek (Verband der Ersatzkassen)Beitragsbemessungsgrenze PV 2026: €5,812.50/month (same as KV)
  • lohn-info.deBeitragsbemessungsgrenze AV 2026: €8,450/month (same as RV)

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