Selbständige — Nettoeinkommen Österreich 2026
Der Rechner ermittelt das Nettoeinkommen für österreichische Selbständige (GSVG/FSVG, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Abgezogen werden die SVS-Sozialversicherung (KV 6,8 %, PV 18,5 % GSVG bzw. 20 % FSVG, UV pauschal € 155,52, SVP 1,53 %) sowie die Einkommensteuer nach §33 EStG nach Abzug des Gewinnfreibetrags (Grundfreibetrag 15 %, max. € 4.950; investitionsbedingter GFB bis € 46.400). Fünf Ausgabenregimes: Basispauschalierung 15 %/6 %, KU-Pauschalierung Waren/Dienstleistungen, tatsächliche Ausgaben. Alle Sätze stammen aus amtlichen Quellen (SVS, BMF) — Steuerjahr 2026.
| Jahresumsatz | 40.000,00 € |
| Betriebsausgaben | -6.000,00 € |
| Krankenversicherung (SVS/GSVG) | -449,70 € |
| Pensionsversicherung (GSVG/FSVG) | -1.223,44 € |
| Unfallversicherung (SVS) | -155,52 € |
| Selbständigenvorsorge (BMSVG) | -101,18 € |
| Gewinnfreibetrag (GFB) | -4.810,52 € |
| Einkommensteuer | -3.270,89 € |
| Nettoeinkommen | 34.799,27 € |
Effektive Abgabenquote 13.0 % · davon Lohnsteuer 8.2 %
So wird gerechnet
- Vorläufige GSVG-Beitragsgrundlage: In den ersten drei Tätigkeitsjahren gilt die gesetzliche Mindestbasis von 551,10 € pro Monat; ab dem 4. Jahr wird das Nettoeinkommen 2023 mit dem SVS-Anpassungsfaktor 1,181 multipliziert und auf den Bereich 551,10 € bis 8.085 € pro Monat begrenzt.
- Jährliche GSVG-Sozialversicherungsbeiträge: KV 6,8 %, PV 18,5 % (FSVG für Freiberufler wie Ärzte, Anwälte 20 %), Unfallversicherung pauschal 155,52 € pro Jahr (12,96 € × 12) und Selbständigenvorsorge (SVP) 1,53 %; alle Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar.
- Gewinn vor Gewinnfreibetrag: Jahresumsatz minus Betriebsausgaben (tatsächlich, Basispauschalierung 15 % max. 63.000 €, Sonderrate 6 % max. 25.200 €, KU-Pauschalierung Waren 45 % max. 24.750 € oder Dienstleistungen 20 % max. 11.000 €) minus GSVG-Beiträge.
- Gewinnfreibetrag (GFB): 15 % des Gewinns bis 33.000 € stehen als steuerfreier Grundfreibetrag automatisch zu (max. 4.950 €); mit einer qualifizierenden Investition im selben Wirtschaftsjahr sind investitionsbedingte Tranchen (13 %/7 %/4,5 %) bis zu einem Gesamtdeckel von 46.400 € möglich.
- Einkommensteuer auf das steuerpflichtige Einkommen (Gewinn minus GFB) nach demselben progressiven Tarif wie bei Arbeitnehmern; kein Verkehrsabsetzbetrag, aber Familienbonus Plus, AVAB/AEAB und Unterhaltsabsetzbetrag sind anwendbar.
- Nettoeinkommen: Jahresumsatz minus GSVG-Beiträge minus Einkommensteuer.
FAQ
Wie hoch sind die GSVG-Mindestbeiträge 2026?
Der Gesamtmindestbeitrag beträgt rund 160,81 € pro Monat, berechnet auf der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 € für KV (6,8 %), PV (18,5 %) und SVP (1,53 %) plus der pauschalen Unfallversicherung von 12,96 € pro Monat (gemäß SVS-Werten 2026).
Was ist die Basispauschalierung und wer darf sie anwenden?
Die Basispauschalierung erlaubt den Ansatz von 15 % des Umsatzes (max. 63.000 €) als pauschale Betriebsausgaben ohne Einzelnachweise; für beratende, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten gilt eine Sonderrate von 6 % (max. 25.200 €); Voraussetzung ist ein Vorjahresumsatz von höchstens 420.000 €.
Was ist der Gewinnfreibetrag (GFB)?
Der Grundfreibetrag erlaubt es, 15 % des Gewinns bis 33.000 € (max. 4.950 €) steuerfrei zu stellen, ohne Investitionsnachweis; mit einer qualifizierenden Investition in begünstigte Wertpapiere oder Anlagegüter lässt sich der GFB durch investitionsbedingte Tranchen auf bis zu 46.400 € insgesamt erweitern.
Wie wird die endgültige GSVG-Beitragsgrundlage festgestellt?
Die laufenden Zahlungen sind vorläufige Vorauszahlungen; nach Erstellung des Einkommensteuerbescheids — typischerweise zwei bis drei Jahre nach dem Wirtschaftsjahr — nimmt die SVS eine Nachbemessung vor und stellt Nachzahlungen oder Gutschriften fest.
Können Neue Selbständige von der GSVG-Pflichtversicherung befreit werden?
Wenn die jährlichen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit unter 6.613,20 € bleiben, kann auf Antrag bei der SVS eine Befreiung von der Pflichtversicherung gewährt werden; unterhalb dieser Versicherungsgrenze besteht keine Meldepflicht.
Amtliche Quellen
Daten zuletzt geprüft 2026-07-17 · Steuerjahr 2026 · 137 belegte Werte
Jeder Satz, jede Grenze und jede Formel stammt aus einem versionierten Datensatz amtlicher Primärquellen — keine Werte sind fest codiert. Werte ohne veröffentlichte 2026-Primärquelle sind gekennzeichnet, niemals geraten.
12 Quellen
- BMF (Bundesministerium für Finanzen) — Steuertarif und Steuerabsetzbeträge 2026
- PwC Worldwide Tax Summaries — Austria — Individual — Deductions (PwC)
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) — ÖGK Sozialversicherungswerte 2026
- WKO — WKO Beitragswesen Dienstnehmer 2026
- WKO — WKO Aktuelle Werte Lohnverrechnung 2026
- SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) — SVS — GSVG Beitragssätze erste 3 Jahre
- SVS — SVS — GSVG Höchstbeitragsgrundlage
- SVS — SVS — GSVG Beitragsgrundlagen final first 3 years
- SVS — SVS — Aktuelle Werte Versicherungsgrenzen 2026
- SVS — SVS — Aktuelle Werte (EPU/minimum contributions)
- SVS — SVS — GSVG provisional calculation year 4+
- BMF — BMF Übersicht Steuerabsetzbeträge 2026
⚠️ Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Lohnabrechnungen können in Sonderfällen abweichen. Im Zweifel Fachperson fragen.